Rechtsfragen zum Thema Familie

Auch in einer Familie verläuft das Leben nicht immer so harmonisch, wie man sich dies wünschen würde. Ehepaare trennen sich und es kommt zur Scheidung, was wiederum mit vielen Problemen und vor allem Rechtsfragen begleitet wird. Dabei kann sich der Streit um Themen wie Kindes- und Ehegattenunterhalt handeln oder um Vermögensauseinandersetzung und die Frage, wer in der gemeinsamen Wohnung bleiben darf und wer nicht. Ein Fachanwalt für Familienrecht ist in solchen Fällen immer der richtige Ansprechpartner. Ehescheidungen, aber auch Trennungen nichtehelicher Lebensgemeinschaften führen oft zu vielen Fragen hinsichtlich der gemeinsamen oder der in der Beziehung lebenden Kinder.

Oftmals gibt es Streit wegen der Klärung des Sorge- und Umgangsrechtes. Aber auch die Unterhaltsansprüche der Kinder führen nicht selten zu Auseinandersetzungen zwischen den ehemaligen Partnern. Weiterhin muss geklärt werden, ob der Elternteil, bei dem das Kind lebt, einen Anspruch auf Unterhalt wegen der Betreuung des Kindes hat. Wenn das Kind das dritte Lebensjahr noch nicht erreicht hat, darf der Erziehungsberechtigte vom anderen Elternteil Unterhalt verlangen, um sich ganz der Erziehung des Kindes zu widmen. Immer mehr Ehepaare entscheiden sich schon vor der Heirat oder im Laufe der Ehe für einen Ehevertrag. Darin können die ehelichen Verhältnisse wie Vermögen, Unterhalt, Hausrat, aber auch die Folgen einer eventuellen Trennung und Scheidung vertraglich geregelt werden. Ein solcher Ehevertrag kann sinnvoll sein, wenn ein Ehepartner beispielsweise Firmenvermögen besitzt, das im Falle einer Scheidung dann auch bei der Familie verbleiben soll. Vorausschauende Eheleute schrecken auch nicht vor einem Testament zurück. Auch hier ist anwaltlicher Rat sinnvoll, wenn es darum geht, die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten und Formvorschriften auszuleuchten, die für ein gültiges Testament erforderlich sind. Die Vielfalt der Aufgaben in Sachen Familienrecht wird Ihnen auf der Webseite www.ute-schniering.de vorgestellt.