Steuergesetze sind schwer durchschaubar

Die vielen Regelungen im Steuerrecht sind oft nur schwer nachzuvollziehen. Selbst erfahrenen Steuerberatern fällt es manchmal schwer, sich in den vielen detaillierten Verfahren, Ordnungssystemen usw. zurechtzufinden. Daher ist es besser, sich bei einem drohenden Steuerstrafverfahren an einen Steueranwalt mit fundierten Kenntnissen zu wenden. Das Verfahren selbst setzt mit einem ersten Anfangsverdacht ein. Im Anschluss daran wird üblicherweise das Steuerstrafverfahren förmlich eingeleitet. Die Beendigung erfolgt durch die Einstellung des Verfahrens, durch einen Freispruch des Beschuldigten oder durch die Bestrafung. Wenn der Anwalt frühzeitig mit der Verteidigung beginnt, kann er oft eine Bestrafung vermeiden oder sie zumindest verringern (mehr dazu auf dieser Website).

Der Anfangsverdacht ist sozusagen der Startpunkt des Steuerstrafverfahrens. Er entsteht durch bestimmte interne Erkenntnisse der Steuerbehörden oder durch spezielle Informationen, die als Begründung des Verdachts auf Steuerbetrug bzw. Steuerhinterziehung dienen. Diese verschiedenen Arten der Ermittlungsunterlagen oder Informationen können auch von externen Quellen kommen. Für die Steuerfahndung sind diese Anlässe eine Basis für das weitere Verfahren. Wenn die Begründung für den Tatverdacht stark genug ist, wird das weitere Ermittlungsverfahren von der Bußgeld- und Strafsachenstelle eingeleitet. Je nach Situation wird der Beschuldigte sofort darüber informiert oder erst später. Die Steuerfahndung kümmert sich im Laufe des Verfahrens um die Recherche der Steuerstraftaten und der Steuerordnungswidrigkeiten. In diesem Rahmen kommt es zur Durchsuchung und zur Beschlagnahme, sowie ggf. zur Vernehmung der involvierten Personen.
Die Juristen mit Spezialisierung auf Steuerstrafrecht bauen ihre Verteidigungsstrategie nach Einsicht in die Akten auf. Sie informieren sich über den Status und die Erkenntnisse der Steuerbehörden und begleiten den Beschuldigten im Laufe des Verfahrens. Im idealen Fall für den Steuerpflichtigen kann er durch den Anwalt bzw. durch die Verteidigung vor dem Gericht oder bereits vor den Finanzbehörden entlastet werden. Wenn dies wegen einer tatsächlichen Steuerhinterziehung nicht möglich ist, gibt es mit dem richtigen Verteidigungsansatz diverse Möglichkeiten, das Verfahren abzukürzen und die Bestrafung zu reduzieren.